2G-Regeln
In Niedersachsen gilt ab dem 24.11.2021 landesweit die Corona-Warnstufe 1!
Dieses wurde am 23.11.2021 vom Land Niedersachsen festgestellt und auch in der ab dem 24.11.2021 gültigen neuen Corona-Verordnung vorgesehen.
Die Corona-Warnstufe 1 hat für uns die Auswirkung, dass ab sofort die 2G-Regel in der Sporthalle und in der Tanzschule gilt!
Dieses bedeutet, dass die Sporthalle und die Tanzschule sowie die Umkleideräume und Duschen nur von Personen betreten werden dürfen, die entweder vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind oder die vollständig von einer Corona-Virus-Erkrankung genesen sind. Beim Betreten der Sporthallen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Kann dieser Nachweis nicht vorgelegt werden, dürfen die Räume nicht betreten werden.
Die 2G-Regel gilt für alle Personen über 18 Jahre. Personen unter 18 Jahre sind nicht an die 2G-Regel gebunden.
Die Regeln wurden vom Land Niedersachsen erlassen und können auf der Informationsseite des Landkreises Niedersachsen zu Corona nachgelesen werden.







